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mit einer einzigartigen Berufsunfähigkeitsabsicherung.

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Nehmen Sie sich einige Minuten Zeit und lernen Sie die modernste, fairste und preisgünstigste Berufsunfähigkeitsversicherung Deutschlands kennen.

Jeder vierte wird berufsunfähig!

25% aller Berufstätigen werden zumindest vorübergehend berufsunfähig. Bei 41% von der Deutschen Rentenversicherung anerkannten
erwerbsunfähigen Personen lagen psychische Gründe vor, darunter immer mehr Burnout-Fälle.

Die Gefahr der Berufsunfähigkeit ist nicht mehr auf gewerbliche Tätige zentriert.

Der Wunsch nach Versicherung steigt daher allgemein stark an. Aber der private Zugang zu Berufsunfähigkeitspolicen ist wegen bis zu 75 Fragen oft erschwert bis unmöglich, zudem wegen hoher Prämien privat schwer finanzierbar.

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Verbraucherschützer und
Versicherungsexperten sind sich
einig: Absicherung gegen
Berufsunfähigkeit muss sein!

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Durch eine einzigartige Herangehensweise und den Coverholder Lloyds ist ein vollkommen neuartiges Produkt entstanden. 

Dies ist im Normalfall nur Industrieunternehmen und sehr großen Kollektiven zugänglich

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Profitieren Sie von unserem einfachen Antragsprozess ohne Gesundheitsfragen

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Einfacher geht’s nicht!

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 Nur 5 einfache Fragen!

Keine ausführlichen Gesundheitsfragen und Rückfragen über 10 Jahre oder mehr!

  • Ich bin in der Lage, meiner vertragsgemäßen Tagesarbeit laut meines Arbeitsvertrags, sowie meiner Tätigkeitsbeschreibung für meinen Beruf und meine Position sowohl mental als auch körperlich nachzugehen.
  • Ich war während der letzten 12 Monate aufgrund von Unfall oder Krankheit oder eines altersentsprechenden Kräfteverfalls nicht länger als 20 aufeinanderfolgende Arbeitstage arbeitsunfähig.
  • Ich habe in den vergangenen 12 Monaten meine Arbeitszeit nicht aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit oder eines mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls reduziert oder meine normale Arbeitstätigkeit oder meinen Arbeitsplatz geändert.
  • Ich bin innerhalb der letzten 60 Tage nicht aufgrund eines ärztlichen Rats der Arbeit ferngeblieben.
  • Ich bestätige, dass die jährlich zu versichernde Berufsunfähigkeitsrente für den Fall der Berufsunfähigkeit 100% des zum Zeitpunkt der Antragsstellung aktuellen Bruttoarbeitseinkommens nicht übersteigt.

Die beste BU-Versicherung für Angestellte!

Durch die Leistung der Deutschen Rentenversicherung müssen Angestellte in der Regel eine kleinere Lücke schließen.

Das Problem sind in der Regel die Gesundheitsfragen und die daraus resultierenden Ausschlüsse oder Risikozuschläge.

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1.000 € mtl BU Rente 49,99 € mtl.

Angestellter bis 35 Jahre

1.000 € mtl BU Rente 65,99 € mtl.

Angestellter bis 45 Jahre

1.000 € mtl BU Rente 84,99 € mtl.

Angestellter bis 55 Jahre

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Die beste BU-Versicherung für Unternehmer & Geschäftsführer!

Eine BU-Rente über 2.500 € mtl. zu bekommen ist fast unmöglich oder nicht bezahlbar. Dabei benötigen gerade Geschäftsführer und Selbstständige einen höheren Schutz. 

Die WEMID Plus-Mitgliedschaft bietet hier eine einzigartige Lösung.

3.500 € mtl BU Rente109,00 € mtl.

Geschäftsführer bis 35 Jahre

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3.500 € mtl BU Rente 225,00 € mtl..

Geschäftsführer bis 55 Jahre

Einzigartige Sicherheit durch den Coverholder Llyod's Insurance S.A.

Lloyd´s Insurance S.A. 
Versicherungsges.

Lloyd's Brüssel teilt dieselben starken Finanzratings wie der Lloyd's-Markt. Dadurch erhalten Sie die
Gewissheit, dass die Platzierung von Risiken bei Lloyd's Brüssel zuverlässig und sicher erfolgt.

Finanzielle Sicherheit:

Dreifache Kapitalreserven &  S&P: A+

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Autorisiert,vollkapitalisiert und mit
Ressourcen ausgestattet

Coverholder = Zeichnungsvollmacht
(Binding Authority)

Lloyd‘sBrüssel = Versicherer
Lloyd's-Syndikate = Rückversicherer

Coverholder =

Zulassung und
Regulierung durch Lloyd’s zur
Wahrung der Lloyd’s-Standards

Biometric Underwriting

Biometric ist der starke Partner von Lloyds in Deutschland!
Biometric steht für Innovation, Erfahrung und Erfolg.

Unser Team setzt sich aus vielen klugen Köpfen zusammen. Mutiges Handeln und proaktives Tun stehen bei uns im Einklang mit unternehmerischer Verantwortung und der Verlässlichkeit, die wir in jeder unserer Entscheidungen zeigen.

Unsere Unternehmenskultur ist geprägt von Offenheit und Transparenz, wodurch ein dynamisches Arbeitsumfeld entsteht, das Innovation fördert und uns erlaubt, stets am Puls der Zeit zu bleiben.

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Die langjährige Erfahrung jedes Teammitglieds trägt dazu bei, dass wir nicht nur Herausforderungen meistern, sondern auch kontinuierlich neue Maßstäbe in unserer Branche setzen können. Wir glauben fest daran, dass jeder Einzelne einen entscheidenden Beitrag zum Erfolg unseres Unternehmens leistet, und fördern deshalb die individuelle Entwicklung sowie Teamarbeit.

Jeder vierte Arbeitnehmer in Deutschland wird im Laufe seines Arbeitslebens berufsunfähig!

Eine erschreckende Realität, die oft ignoriert wird.

Dabei ist die eigene Arbeitskraft die Grundlage für ein gesichertes Einkommen.

Fällt diese weg, führt das fast immer zu drastischen Veränderungen des Alltags und der gewohnte Lebensstandard kann nicht mehr aufrechterhalten werden

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Mit der WEMID Plus Mitgliedschaft haben wir eine Möglichkeit geschaffen, allen Berufstätigen eine faire, bezahlbare und sichere Absicherung des wichtigsten Gutes zu schaffen: Ihre Arbeitskraft.

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Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten, die uns von Kunden und Interessenten regelmäßig gestellt werden. Sollten Sie weitere Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.

  • Die Biometric Underwriting GmbH („Biometric“) ist ein 2016 gegründeter Assekuradeur mit Sitz in Hamburg. Als Assekuradeur ist Biometric berechtigt, für Versicherer in einem von den Versicherern vorgegebenem Rahmen für die Versicherer Verischerungsvertäge im Namen eines Versicherers abzuschließen. Ein für LLOYD’S zeichnungsberechtigter Assekuradeur heißt Coverholder-at-LLOYD’s.
  • LLOYD’S-OF-LONDON („LLOYD’S”) ist ein 1688 gegründeter und seither weltweit führender Versicherungsmarktplatz für Spezialversicherungen. LLOYD’S ist nicht selbst der Versicherer, sondern agiert als Plattform für „Syndikat“ genannte Risikoträger, die sich nach strengen LLOYD’S-Vorschriften für eine Zulassung als LLOYD’S-Syndikat bewerben und engmaschig von LLOYD’S in der Geschäftstätigkeit überwacht werden. LLOYD’S fordert von den Syndikaten hohe Kapitalrücklagen und verfügt darüber hinaus als Plattform über einen eigenen Risikofonds. Die Bonität von LLOYD’S wird von Standard & Poors mit AA- (very strong) bewertet (zum Vergleich: Allianz AA, AXA Group AA-, Schweizer Rück AA-). Stand 30.06.2024 In der Europäischen Union stellt LLOYD’S die Policen über die Lloyd’s Insurance S.A. / Brüssel aus, die als Versicherer fungiert, aber die Risiken zu 100% an LLOYD’S rückversichert. Bei LLOYD’S zeichnen derzeit rd. 50 Syndikate Berufsunfähigkeitsrisiken. Biometric nutzt derzeit ein Syndikat (75%) und mit HCC einen weiteren Versicherer außerhalb von LLOYD’S aus dem englischen Markt (25%). Dies ist wichtig für das Verständnis der Zeichnungsbereitschaft von LLOYD’S: Es gibt nicht den „einen“ Versicherer Lloyd’s Insurance S.A., sondern bis zu 50 Rückversicherer, die bei Lloyd’s Insurance S.A. ausgetauscht werden können.
  • Die wesentlichen Vorteile der LLOYD’S-Police sind die hohe verfügbare Monatsrente von bis zu 20.000 EUR in Verbindung mit nur wenigen Risikofragen und einer vergleichsweise erheblich unter deutschem Niveau liegenden Prämie, die überdies nur in „Kaufmännisch“ (90% Schreibtisch inkl. Dienstreisen) und „Gewerblich“ (andere) aufgeteilt ist. LLOYD’S möchte den Risikoeintritt nicht vermeiden, sondern finanzieren, und legt die Eintrittshürden daher bewusst niedrig, so dass für viele Interessenten erst mit dieser Police ein Abschluss zu tragbaren Konditionen erst möglich wird. Unrein: Die vergleichsweise wenigen Risikofragen führen zu weniger „Problemen“ in Leistungsfällen, da das Risiko von Falschangaben reduziert wird. Ein weiterer Vorteil kann darin liegen, dass im Unterschied zu deutschen Policen die Leistung sich in die Zahlung einer Monatsrente über maximal 10 Jahre und – bei darauffolgender dauernder Berufsunfähigkeit - die Zahlung einer Kapitalleistung von bis zu 10 Jahresrenten aufteilt. Die monatliche Berufsunfähigkeitsrente endet wie bei deutschen Versicherungen im Todesfall der versicherten Person. Wurde die Kapitalleistung aus der LLOYD’S Police erbracht, gibt es im Todesfall hingegen keine Rückzahlungspflicht.  

    Ein dritter Vorteil ist die hohe Flexibilität von LLOYD’S. Es können nicht nur eine zehnjährige Rente zzgl. einer zehnfachen Kapitalleistung, sondern maßgeschneiderte Varianten angeboten werden, z.B. eine Rente von 10 Jahren ohne anschließende Kapitalzahlung oder eine individuelle Karenzzeit. Zudem kann LLOYD’S durch sehr individuelle Gruppenbildung eine flexible Anpassung der Versicherungssumme an den tatsächlichen Bedarf gewährleisten. Zudem kann die LLOYD’S-Police auch für Risiken außerhalb von Deutschland gezeichnet werden. Damit kann Biometric Konzernbelegschaften europaweit mit identischen Konditionen versichern. 

  • Das Risiko der hohen Versicherungssumme in Verbindung mit niedriger Prämie und wenigen Fragen kontrolliert LLOYD‘S durch eine verkürzte Laufzeit von Police und Leistung sowie einer Karenzzeit im Leistungsfall. Die Policenlaufzeit beträgt – ähnlich wie in einer Unfallpolice – ein bis drei Jahre mit aktiver Verlängerung durch den Versicherer. Die Verlängerung war laut Auskunft unseres LLOYD’S-Brokers bisher nie ein ernsthaftes Problem: Die eigentliche Deckung der LLOYD’S-Police erfolgt durch die LLOYD’S-Syndikate bei LLOYD’S-OF-LONDON. Dort zeichnen 50 Syndikate das Berufsunfähigkeitsrisiko. Biometric Underwriting nutzt derzeit nur eines dieser Syndikate. 49 andere wären also verfügbar, falls wider Erwarten das zeichnende Syndikat die Deckung nicht nur verändern, sondern komplett einstellen möchte. Dieser Fall trat bei Biometric Underwriting bereits ein: Ein Syndikat wollte aus geschäftspolitischen Gründen keine Berufsunfähigkeitsrisiken mehr über LLOYD’S zeichnen. Das Biometric-Portfolio wurde zu bestehenden Konditionen auf ein anderes Syndikat umgedeckt. Zudem wurden bisher alle Verlängerungen ausgelaufener Policen problemlos umgesetzt – in Einzelfällen durch leichte Prämienanhebung, in anderen Fällen auch mit Prämienreduzierung. Eine Prämienanpassung in beide Richtungen ist wie bei anderen Versicherungen auch sowohl schadenverlaufsbedingt als auch marktbedingt möglich. Die Leistung wird nach Ablauf einer mit dem festgestellten Eintritt der Berufsunfähigkeit beginnenden leistungsfreien Karenzzeit erbracht. Die (prämienerhebliche) Karenzzeit beträgt mindestens 30 Tage und standardmäßig 180 Tage. Je nach Dauer der Gehaltsfortzahlung können auch längere Karenzzeiten vereinbart werden. Die Leistung ist auf eine maximal zehnjährige Rentenzahlung und einer maximal zehnfachen Jahresrente (bei dauernder Berufsunfähigkeit) begrenzt. Rechnet man die maximale Kapitalleistung von zehn Jahresrenten in eine Laufzeit von zehn Jahren um, läuft die LLOYD‘S-Leistung maximal zwanzig Jahre, während deutsche Berufsunfähigkeitspolicen bis zum vereinbarten Endalter laufen und Rentenzahlung erbringen. Diese theoretisch höhere Sicherheit wird aber mittels einer hohen Eintrittshürde durch umfassende Risikofragen und einer unter Umständen sehr viel höheren Prämie realisiert. Somit muss sich jeder Interessent einer LLOYD’S-Police darüber im Klaren sein, dass hier ein Unterschied besteht, der insbesondere bei dauernder Berufsunfähigkeit jüngerer gesunder versicherter Personen mit nur niedrigem Summenbedarf messbar sein kann.
  • Ja. Es gibt einen Ausschluss von alkoholbedingten Unfällen bei mehr als 1,6‰, für nicht verschreibungsgemäß eingenommene oder illegale Drogen. Ferner gibt es einen Ausschluss für Berufsunfähigkeit wegen Verletzungen aufgrund bewusst eingegangener außergewöhnlicher Gefahren, bei denen der Eintritt einer Körperverletzung nahezu unausweichlich war. Weder Sport noch schnelles Autofahren noch andere verbreitete potenziell gefährliche Hobbies (Tauchen etc.) werden hiervon erfasst. Als unverbindliche Illustration könnte eine denkbare Situation dann vorliegen, wenn ein Skifahrer ein wegen Lawinengefahr gesperrtes Tiefschneegebiet in Kenntnis der Sperrung befährt, eine Lawine auslöst, unter ihr begraben wird und wegen Luftmangels in der Folge berufsunfähig wird. Der Drogenausschluss wurde in Leistungsfällen von Biometric bereits angewendet, aber weder der Alkoholausschluss noch der Ausschluss außergewöhnlicher Gefahren führten bisher zu einer Leistungsablehnung.

    Unser LLOYD’S-Broker konnte uns zudem keinen Fall aus der Historie der LLOYD’S-Police nennen, in denen der Ausschluss für außergewöhnliche Gefahren angewendet wurde.  

  • In der Regel nein. Das ist in Einzelfällen bei großen Kollektiven und bei individuellen Deckungskonzepten nach Abstimmung mit Lloyd’s möglich.

    Durch die WEMID Plus Mitgliedschaft steht auch Familienmitgliedern dieses Konzept zu Verfügung!

  • Ja. Hierfür wird nach Zustimmung durch Lloyd’s ein Zeitfenster von in der Regel 60 Tagen geöffnet, innerhalb dessen nach verabredeten Konditionen eine Erhöhung möglich ist.
  • Die maximal versicherbare Leistung ist auf 75% des Bruttoarbeitseinkommens begrenzt. Eine Anpassung an ein verändertes Einkommen ist jedoch möglich. Soll die Versicherungssumme nur an ein prozentual erhöhtes Gehalt angepasst werden, ist dies bis zu 15% ohne einen neuen Antrag möglich (anderenfalls müssen die Risikofragen erneut beantwortet werden). Die Veränderung kann jeweils am Jahrestag der Police vorgenommen werden.
  • Es gilt derjenige Beruf als versichert, der zum Zeitpunkt des Eintritts einer Berufsunfähigkeit ausgeübt wurde. Ein Berufs- bzw. Tätigkeitswechsel muss während der Versicherungslaufzeit nicht angezeigt werden. Ausnahme: Die versicherte Person ändert durch den Wechsel ihre Einstufung als kaufmännisch oder gewerblich tätige versicherte Person. Wenn sie zu 90% oder mehr an einem Schreibtisch tätig ist, gilt sie als kaufmännisch tätig (Dienstreisen gelten ebenfalls als „Schreibtisch“). Alle anderen Tätigkeiten gelten als gewerblich. Bei einem Wechsel von einer kaufmännischen in eine gewerbliche Tätigkeit muss dies angezeigt werden, damit wir die Prämie risikoentsprechend anpassen können. Bei einem umgekehrten Wechsel muss uns nachgewiesen werden, dass die versicherte Person zu 90% oder mehr am Schreibtisch tätig ist, damit wir die Prämie reduzieren können. Die Anzeige muss unverzüglich nach Änderung der Tätigkeit gemacht werden. Die Anpassung der Prämie erfolgt ab dem darauffolgenden Monat.
  • Ja.
    Die Lloyd’s-Police enthält keine konkrete oder abstrakte Verweisung. Die versicherte Person erhält also bei nachgewiesener Berufsunfähigkeit für die zuletzt ausgeübte Tätigkeit die vereinbarte Rente, ohne dass der Versicherer sie auf eine andere, für sie noch mögliche Tätigkeit verweisen und aus diesem Grund die Leistung verweigern oder kürzen könnte. Umgekehrt verweigert Lloyd’s der versicherten Person aber nicht, eine Tätigkeit aufzunehmen.

    Erzielt sie allerdings durch diese berufliche Tätigkeit im Verbund mit der Leistung aus der Police von Lloyd’s und evtl. anderen Policen mehr als 100% des vorherigen Einkommens, darf Lloyd’s die Leistung entsprechend kürzen, bis wieder 100% des alten Einkommens erreicht wurden. Und falls sie wieder im alten Beruf tätig ist, kann dies auch ein Indiz für den Entfall der Berufsunfähigkeit sein.
  • Solange die versicherte Person berufsunfähig ist, erhält sie eine monatliche Rente. Wenn sie wieder voll in ihrem Berufsleben steht, endet die Zahlung und wird erst bei erneuter Berufsunfähigkeit wieder aufgenommen.
  • Die Lloyd’s-Versicherung erfordert eine Meldung so zeitnah wie vernünftigerweise möglich nach Kenntnis von der Berufsunfähigkeit.

    Es wird in der Regel auch bei verspäteter Meldung rückwirkend zum Ende der Karenzzeit geleistet – jedoch ist dies stets eine Entscheidung des Versicherers. Bisher wurde kein Fall wegen verspäteter Meldung abgelehnt. Allerdings gibt es eine Verjährungsfrist von 3 Jahren

  • Nein.

    Ist man zur Berufsunfähigkeit auch noch erwerbsgemindert, so erhält man beide Leistungen addiert. Ergeben sich hieraus jedoch mehr als 100% des vor Eintritt der Berufsunfähigkeit erzielten Einkommens, kann die Leistung durch LLOYD’S soweit gekürzt werden, dass wieder 100% des alten Einkommens erreicht werden. 

  • Ja.

    Maßgeblich ist die Entscheidung des Finanzamtes und die Beratung durch Steuerberater.

    Die hier gegebene Antwort stellt keine Beratung dar, sondern gibt die durch EY gegebene Steuerberatung wieder: Hat der Arbeitgeber eine rückgedeckte Direktzusage gegeben, ist die Leistung wie Arbeitseinkommen steuerpflichtig.

    Liegt eine Privatpolice vor, wird im Fall einer vereinbarten zehnjährigen Rentenleistungsdauer 12% der Rente individuell versteuert und bleibt die Kapitalleistung steuerfrei. 

  • Die zu versichernde Person kann in diesen Fällen zunächst nicht versichert werden. Es bestehen in diesem Fall folgende Optionen: 1. Die zu versichernde Personen kann den Versicherungsschutz beantragen, sofern die Dienstobliegenheitserklärung korrekt abgegeben werden kann 2. Die zu versichernde Person legt offen, welche Einschränkungen vorhanden sind, und LLOYD’S entscheidet im Rahmen einer Einzelfallprüfung. 3. Falls beide Optionen nicht möglich sind, kann die zu versichernde Person nicht versichert werden.
  • Ja. LLOYD’S nimmt in solchen Fällen eine Einzelfallprüfung vor. Sofern ärztlicherseits bestätigt wurde, dass die versicherte Person wieder zur Arbeit zurückkehren konnte, und LLOYD‘S zustimmt, ist der Einschluss möglich. Oder sie schließt den Vertrag erst ab, wenn die 20 Tage nicht mehr Teil der zurückliegenden 12 Monate sind.
  • Nein. Erkältungen und grippale Infekte schließen die Annahme des Antrags nicht aus. In diesen Fällen sind weitere Angaben im Rahmen einer Einzelfallprüfung erforderlich.
  • Versichert ist die Reduzierung der Berufsfähigkeit wegen Unfall, Krankheit oder mehr als altersbedingten Kräfteverfall um mehr als 50%.
  • Ja. Voraussetzung für Leistungen ist der Eintritt des medizinischen Ursache und der Berufsunfähigkeit selbst während der Versicherungslaufzeit. Der Eintritt der medizinischen Ursache liegt vor, wenn sie sich manifestiert hat. Die Manifestation ist mit der finalen Diagnose eines (Fach-) Arztes gegeben. Wurde diese Diagnose schon vor Versicherungsbeginn gestellt, gilt: Bestätigt der Arzt trotz Diagnose des medizinischen Ereignisses vor Versicherungsbeginn die volle Arbeitsfähigkeit der zu versichernden Person für ihre Tätigkeit, gilt diese Manifestation als beendet und gelten spätere, während der Versicherungslaufzeit gestellte Diagnosen von Veränderungen als neue Manifestation.
  • Ja. Bei Lloyd’s ist dies aber keine wirksamkeitsaufschiebende Zeit zu Policenbeginn, sondern eine leistungsfreie Zeit im Fall der Berufsunfähigkeit. Sie beträgt in der Regel 180 Tage, kann aber prämienwirksam sowohl kürzer als auch länger sein.
  • Eine prämienfreie Versicherung der Elternzeit ist nicht möglich. Die versicherte Person kann den Vertrag bis zu drei Jahre beitragsfrei stellen lassen, verzichtet dann aber auf den Versicherungsschutz. Oder sie zahlt privat die Prämie weiter, um den Versicherungsschutz aufrecht zu erhalten. Die Berufsunfähigkeit wird dann anhand der zuletzt ausgeübten Tätigkeit bewertet.
  • Der Versicherungsvertrag wird aufgehoben.
  • Der Grad einer Berufsunfähigkeit muss mindestens 50 % betragen. Hierbei wird immer im Einzelfall entschieden, inwieweit die Haupttätigkeiten und Hauptaufgaben im konkreten Beruf durch die medizinischen Defizite eingeschränkt werden. Die Berufsunfähigkeit wird unter Berücksichtigung der gesundheitlichen und im Einzelnen nachgewiesenen beruflichen Anforderungsprofilen festgelegt. Die medizinische Bewertung der Berufsunfähigkeit wird ärztlicherseits festgelegt. Bei Unklarheiten können auf Kosten des Versicherers weitere Gutachten angefordert werden. Ist die versicherte Person mit einer ablehnenden Entscheidung über die Berufsunfähigkeit nicht einverstanden, kann sie verlangen, dass der Versicherer auf seine Kosten ein weiteres Gutachten einholt. Ferner darf sie auf Kosten des Versicherers ebenfalls ein Gutachten erstellen lassen. Widersprechen sich diese Gutachten, wird durch einen Schiedsrichter eine endgültige Entscheidung getroffen.
  • Ausgangspunkt in der Beurteilung einer Berufsunfähigkeit ist die zuletzt ausgeübte Tätigkeit, so wie sie ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war.
  • Lloyd’s zahlt für maximal zehn Jahre eine monatliche Rente in der vereinbarten Höhe. Wird nach Ablauf der Rentenperiode die Altersrente noch nicht erreicht und ärztlicherseits eine dauernde Berufsunfähigkeit nachgewiesen, erhält die versicherte Person eine Einmalkapitalzahlung in Höhe der vereinbarten Jahresrente, multipliziert um die bis zum vereinbarten endgültigen Leistungsende verbleibenden Jahre (maximal aber die zehnfache Jahresrente).
  • Wenn ein von der versicherten Person oder von dem Leistungsprüfer von Lloyd’s eingeschalteter Facharzt bescheinigt, dass die versicherte Person voraussichtlich sechs Monate zu 50 % oder mehr berufsunfähig ist, und Lloyd’s einem entsprechenden Votum des Leistungsprüfers zustimmt. Die Zahlung beginnt dann rückwirkend zum Ablauf der vereinbarten Karenzzeit.
  • Längstens bis zum 68. Lebensjahr oder für die Dauer der Berufsunfähigkeit.
  • Lloyd’s verzichtet auf die Prämienzahlung mit Beginn der Leistungszahlung. Die Prämie muss also für die leistungsfreie Karenzzeit noch gezahlt werden, danach aber nicht mehr.

Der Verband

Der werteorientierte Mittelstand Deutschland e.V. (WEMID) wurde als Zusammenschluss engagierter Unternehmerinnen und Unternehmer gegründet. Gemeinsam arbeiten wir an einer Welt, in der Werte die zentrale Entscheidungsgrundlage bei Kaufentscheidungen sowie bei der Wahl von Geschäftspartnern und Arbeitgebern sind.

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Die WEMID plus Mitgliedschaft bietet Ihnen die einzigartige Möglichkeit, Ihre Arbeitskraft günstig, leistungsstark und ohne Gesundheitsfragen abzusichern.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • günstige Beiträge
  • keine Gesundheitsfragen
  • 5 einfache Antragsfragen
  • Sicherheit (starker Cover Holder mit Lloyds of London)
  • einzigartiges Bedingungswerk

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